Haupinhalt

Zukunft Arth-Goldau: ESP Bahnhof Süd

Mit dem Projekt ESP Bahnhof Süd will die Gemeinde Arth mehr Platz für Wohnen und Arbeiten schaffen. Diese Projekt ist ein wichtiger Pfeiler im Gesamtprojekt "Zukunft Arth-Goldau".

Mit der NEAT-Volleröffnung Dezember 2020 wurde der Bahnhof Arth-Goldau zum wichtigsten ÖV-Knotenpunkt im Kanton Schwyz. Die Gemeinde Arth realisiert seit längerem eine Entwicklungsstrategie, um das gesamte Bahnhofsgebiet für diesen Öffnungsschritt fit zu machen. So konnten die Bauarbeiten beim Bahnhofplatz im Sommer 2021 vollständig abgeschlossen werden und der Busterminal sowie die öffentliche Tiefgarage sind seit Dezember 2020 vollständig in Betrieb. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Weiterentwicklung das Areals Bahnhof Süd. Die dafür notwendigen Nutzungsplanänderungen lagen im 2020 öffentlich auf. Der Kanton und die betroffenen Grundeigentümer unterstützen diese Entwicklung vollumfänglich.

Die Empfehlung des Beurteilungsgremiums
Nun wurden Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit den vier denkmalpflegerisch abzuklärenden Gebäuden (Milchküche, Villa Sonnenheim, Rigibahnen-Depot und Luxram-Hauptgebäude) mittels eines Studienauftrags durchgeführt. Das Beurteilungsgremium empfahl bei den Objekten Milchküche, Villa Sonnenheim und dem Rigibahnen-Depot von einem Erhalt und der Unterschutzstellung abzusehen, gleichzeitig befürwortete es hingegen beim Luxram-Hauptgebäude den Erhalt und die Unterschutzstellung des Gebäudes. Mit dem Wissen der Quecksilberbelastung auf dem Grundstück ergab sich zudem der Vorbehalt, dass mit der Sanierung eine wirtschaftliche Nutzung des Luxram-Hauptgebäudes möglich sein muss.

Der Regierungsrat sieht einer Unterschutzstellung sämtlicher Gebäude ab
Aufgrund dessen wurde nach Abschluss des Studienauftrages eine Untersuchung zu den Quecksilberbelastungen durch die Firma Ecosens AG in Auftrag gegeben. Die ermittelten Messwerte der Belastungen der Raumluft und die Auswertungen der Kernbohrungen im Luxram-Hauptgebäude ergaben, dass die maximal zulässigen Quecksilberbelastungen in der Bausubstanz massiv überschritten sind. Einerseits wäre die Sanierung des Luxram-Hauptgebäudes sehr kostenintensiv, und andererseits besteht dennoch ein erhebliches Risiko, dass die Bausubstanzreinigung auf den Stand der zulässigen Minimalwerte sanierungstechnisch kaum erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund beurteilte der Regierungsrat Kanton Schwyz in seiner Interessenabwägung, den Erhalt des Luxram-Hauptgebäudes als höchst unverhältnismässig und entschied sich gegen dessen Unterschutzstellung.

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Studienauftrag Schlussbericht 16.7.2021 (PDF, 41.43 MB) Download 0 Studienauftrag Schlussbericht 16.7.2021
Pressetext: Keine Unterschutzstellung (DOCX, 41.33 kB) Download 1 Pressetext: Keine Unterschutzstellung
Störfallverordnung vom 18.11.2021 (PDF, 667.94 kB) Download 2 Störfallverordnung vom 18.11.2021
Risikoabschätzung 5.11.2021 (PDF, 2.59 MB) Download 3 Risikoabschätzung 5.11.2021
Untersuchung Ecosens 12.10.2021 (PDF, 1.71 MB) Download 4 Untersuchung Ecosens 12.10.2021
Abklärung Brandenberg 27.10.2021 (PDF, 5 MB) Download 5 Abklärung Brandenberg 27.10.2021