Haupinhalt

Politik

Die Aufgaben werden einer Gemeinde von Bund oder Kanton übertragen oder durch die Bürger via Volksabstimmung bestimmt. Einige Dienstleistungen werden auch freiwillig erbracht und basieren nicht auf gesetzlichen Grundlagen. Diese vielfältigen Aufgaben werden durch die Gemeindebehörden, Gemeindeverwaltung, Gemeindebetriebe, Kommissionen, beauftragte Institutionen oder Zweckverbände erfüllt.

Die Gemeinde gilt als Urzelle der Demokratie. In der föderalistischen Schweiz ist ihre Selbständigkeit viel grösser als in anderen Ländern. Jeder Bürger kann die Angelegenheiten überblicken und an deren Lösungen mitarbeiten und mitbestimmen. Er tut dies durch:

Teilnahme an der Gemeindeversammlung
Diese findet meistens zweimal jährlich im Pfarreizentrum Eichmatt, Goldau, statt. Gemeindeversammlungen sind öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und Wohnsitz in der Gemeinde Arth haben. In der Budgetversammlung vom Dezember wird der Voranschlag des kommenden Jahres genehmigt und der Steuerfuss festgesetzt. Bei der im April stattfindenden Gemeindeversammlung wird die Jahresrechnung genehmigt. Über die der Urnenabstimmung unterstellten Sachgeschäfte wird an der Gemeindeversammlung beraten. Durch persönliche Voten können die Stimmberechtigten ihre Meinung kundtun.

Die Einladungen mit Vorstellung aller Traktanden werden als so genannte „Botschaft“ jeweils mindestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen der Gemeinde Arth versandt.

Urnenabstimmungen
Wird ein Geschäft zum Entscheid an die Urne überwiesen, findet meist einige Wochen später zusammen mit anderen eidgenössischen und/oder kantonalen Vorlagen eine Volksabstimmung statt.

Wahlen
Alle zwei Jahre finden in der Gemeinde Arth an der Urne Wahlen im Majorzverfahren statt. Gewählt werden folgende Gremien:

Gemeinderat:
Der Gemeinderat Arth besteht aus neun Mitgliedern. Er ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Ressort) zuständig. Gemeindepräsident und Säckelmeister müssen alle zwei Jahre gewählt werden, bei den Gemeinderäten dauert eine Legislaturperiode vier Jahre.

Rechnungsprüfungskommission (RPK, Wahl alle zwei Jahre)
Die fünfköpfige Kommission prüft das Budget und die Jahresrechnung nach den Beschlüssen und gesetzlichen Grundlagen. Die Kommission übermacht der Gemeindeversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

Vermittler und Vermittler-Stellvertreter (Wahl alle vier Jahre)
Der Vermittler wird auch Friedensrichter genannt. Er hat primär die Aufgabe, bei Streitigkeiten die Parteien auszusöhnen, d. h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten.

Stimmabgabe/Urnenöffnungszeiten
Im Kanton Schwyz erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen per Post zugestellt und können ihre Stimme brieflich abgeben. In der Gemeinde Arth können Sie das Zustell-/Antwortkuvert unfrankiert per Post senden oder es in den Briefkasten des Rathauses werfen. Die briefliche Stimmabgabe wird inzwischen von weit über 90% der Bevölkerung genutzt. Die persönliche Abgabe der Stimme an der Urne ist weiterhin am Abstimmungssonntag in Arth möglich. Die Urnenöffnungszeiten werden rechtzeitig publiziert.

Behörden und Kommissionen
Jede Gemeinde ist verpflichtet, die vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Kommissionen zu bestellen. In der Gemeinde Arth gibt es sowohl politisch ausgerichtete Kommissionen mit Parteienvertretern wie auch solche mit Fachpersonen. Die Bürger können die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen, indem sie in Arbeitsgruppen und Kommissionen mitarbeiten.


Information der Bevölkerung
Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 26. April 1942 wurde die lokale Zeitung Rigi-Post als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Arth bestimmt. Dort werden sämtliche, gesetzlich vorgeschriebenen offiziellen Mitteilungen und Ankündigungen veröffentlicht. In der Rigi-Post finden Sie auch die Medienmitteilungen des Gemeinderates und Informationen aus den verschiedenen Abteilungen.
Information: www.rigipost.ch
Tel. 041 855 12 41

Als Nicht-Abonnent der Zeitung können Sie sämtliche offiziellen Neuigkeiten aus Gemeinde und Verwaltung unserer Homepage entnehmen.

 



Wie können Sie aktiv an der Gemeindepolitik teilnehmen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, am politischen Leben teilzunehmen:

  • Mitmachen in einer der vier Ortsparteien (Die Mitte, FDP, SP oder SVP)
  • Sich für eine gemeindliche Kommission zur Verfügung stellen
  • Teilnahme an der Gemeindeversammlung
  • Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
  • Initiativrecht nach den Bestimmungen des Gemeindeorganisationsgesetzes