Haupinhalt
Alimentenbevorschussung
Voraussetzungen für eine Alimentenbevorschussung
- Der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlt die Unterhaltsbeiträge nicht oder unregelmässig
- Die anspruchsberechtigte Person hat Wohnsitz in der Gemeinde Arth
- Es liegt ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, eine gerichtlich genehmigte Konvention oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag vor
Kontakt
AlimentenbevorschussungAbteilung Gesellschaft, Sonneggstrasse 30b
6410 Goldau
Tel. 041 859 02 36
leandra.elsener@arth.ch
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|