Haupinhalt

Veranstaltungen mit Laseranlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist der Einsatz von Lasereinrichtungen der Laserklasse 1 und 2, sofern die Laserstrahlen nicht in den Luftraum strahlen.

Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B und 4 sind immer meldepflichtig.

Meldepflichtige Veranstaltungen mit Laseranlagen sind dem Bundesamt für Gesundheit bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter diesem Link zu melden.

 

 

Informationen

Datum
15. Dezember 2022