Haupinhalt

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Die Alpweiden der Rigi auf Schwyzer Seite gehören nicht wie das bewirtschaftete Land im Tal einzelnen Bauern, sondern sind im Besitz der im 14. Jahrhundert entstandenen Unterallmeindkorporation. Am 9. Dezember 1353 kauften sich die Hofleute von Arth von der Markgräfin von Baden um 200 Mark Silber los. Ein Jahr darauf bestimmte die Gemeinde 21 Männer, welche die sogenannte Gemeinmark (die Bodenallmeind) unter die Kirchgenossen zu verteilen hatten. Das restliche Land (Alpen, Wälder und Weiden) wurde zum gemeinsam genutzten Korporationsgut erklärt und erhielt den Namen „Unterallmeind“.

Der 2400 ha grosse Besitz der Unterallmeind umfasst – neben den Alpen auf der Rigi – Gebiete auf dem Rufiberg, Spitzibüöl und die Fronalp im Stoosgebiet. Die Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger stammen von 21 nutzungsberechtigten Geschlechtern ab. Bis 1993 wurde das Korporationsbürgerrecht ausschliesslich vom Vater auf den Sohn vererbt. In diesem Jahr wurden die Frauen ins Korporationsbürgerrecht aufgenommen.

Die Nutzung der Alpen und Wälder hat sich natürlich im Laufe der Zeit verändert. Stand am Anfang die Selbstversorgung im Zentrum, wurde ab 1800 die Viehzucht zum wichtigen Wirtschaftsfaktor (A27).
Rigigebiet