Haupinhalt
A20 Häuserzeile
Vor dem grossen Dorfbrand vom 21. Juli 1719, dem 77 „Firsten“ zum Opfer fielen, waren auch die Häuser im unteren Bereich der Gotthardstrasse einzeln stehend. Nach dem Brand hatte der Landrat beschlossen, dass in Arth auf den Brandstätten keine Holzhäuser mehr gebaut werden durften. Zudem mussten die Dächer mit Ziegeln gedeckt werden.
Der für die Gegend typische Blockbau der Holzhäuser erlaubt nur Einzelbauten. Somit war der von der Obrigkeit verordnete Steinbau Voraussetzung für die verdichtete Reihenbauweise an der unteren Gotthardstrasse.