Haupinhalt

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Die katholische Innerschweiz zählt zu den tanzfreudigen Gebieten und fast in jedem Ort finden sich Gebäude, in denen traditionell an der „Chilbi“, der Fasnacht oder am Schützenfest getanzt wurde.

Normalerweise wurden jedoch die Gebäude auch zu anderen Zwecken genutzt oder waren als „Tanzlaube“ oder „Tanzdili“ dem Rathaus angegliedert.

Die Tanzdiele in Arth ist eines der wenigen freistehenden Tanzhäuser der Innerschweiz. Sie diente zusätzlich als Spritzenhaus und in der südlichen Ecke, hinter einer 60 cm dicken Mauer, befand sich der Arther Gemeindekerker.

Im oberen Stock – der eigentlichen Tanzdiele – vergnügte sich die Arther Dorfjugend beim Tanz. Der Raum wurde auch als öffentliches Versammlungslokal genutzt.

Aus zahlreichen Verbotsmandaten der Regierung kann man schliessen, dass die Tanzvergnügen oft ausarteten. Die Tanzenden waren verpflichtet, aus ihren Reihen eine verantwortliche Aufsichtsperson zu wählen.

So bekam der Tanz eine offizielle Ordnung, was sich auch im Namen „Tanzschenkergemeinde“ niederschlug. Die Tanzschenkergemeinden lebten weiter, als der Tanz sich von der Tanzdiele ins Wirtshaus verlagerte. Sie wurden jedoch wiederholt wegen Ausschreitungen und nächtlichem Unfug verboten.
Tanzdiele