Haupinhalt
Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen
Beim Einwohneramt können letztwillige Verfügungen hinterlegt werden (Testamente, Ehe- und Erbverträge). Bei Eintritt des Todesfalls werden sie direkt der zuständigen Erbschaftskanzlei übermittelt.
Eine telefonische Voranmeldung zur Hinterlegung ist erwünscht: 041 859 02 12
Preis: Fr. 40.00
Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht auf dem Einwohneramt oder der Gemeinde hinterlegt werden. |
Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz
Per 1. Juni 2022 wurde der Bereich Erbschaftswesen der Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz übertragen. Die Kontaktdaten sowie die Adresse der Erbschaftskanzlei finden Sie im folgenden Link:
Kontakt Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 859 02 12 | einwohneramt@arth.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Organisation | 041 859 02 34 | gemeindeschreiber@arth.ch |