OrtsbildinventarIm Jahre 1989 erstellte das damalige kantonale Amt für Kulturpflege in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein Ortsbildinventar aller vier Ortsteile Arth, Oberarth, Goldau und Rigi.
Zuständige Instanzen: Bauverwaltung, Planung Zuständige Oberinstanz: Bau-Planung
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