Hier finden Sie sowohl die allgemeinen Öffnungszeiten der verschieden Ämter als auch gesonderte Öffnungszeiten sowie eine Übersicht aller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Vermieter müssen zur Kündigung eines Mietverhältnisses von Wohn- und Geschäftsräumen das vom Kanton genehmigte Formular verwenden (Art. 266l Abs. 2 OR). Andernfalls ist die Kündigung nichtig. Das Volkswirtschaftsdepartement hat am 27. Juni 2008 neue Formulare für die Kündigungen genehmigt. Die Formulare können auch bei den Gemeinden bezogen werden. Sie stehen kostenlos als Download zur Verfügung. Weitere Informationen: www.sz.ch/miete
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