Betreibungsauskunft
Wer über sich oder eine Drittperson eine Betreibungsauskunft möchte, kann das Formular am Bildschirm ausfüllen. Anschliessend muss es ausgedruckt, unterschrieben und dem zuständigen Betreibungsamt zugestellt werden.
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Zuständige Instanz: Betreibungsamt Zuständige Oberinstanz: Finanzen
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