Haupinhalt

Die Gemeinde Arth ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeordnet. Das Zivilstandsamt Innerschwyz wird von der Gemeinde Schwyz geführt. Es ist Ansprechpartner für alle Zivilstandsereignisse, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde Arth fallen (z.B. Geburt, Trauungen, Namensänderungen). Sämtliche Auszüge aus dem Zivilstandsregister sind deshalb beim Zivilstandsamt Innerschwyz anzufordern.

Familienausweise, Heimatscheine und Personenstandsausweise müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Welches Amt zuständig ist, können Sie unter dem folgenden Link herausfinden:

Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes


Ausnahme:
Todesfälle können am Ereignisort / Wohnort gemeldet werden. In der Gemeinde Arth ist dafür das Einwohneramt Arth zuständig.

Kontakt

Zivilstandsamt Innerschwyz
Herrengasse 17
Postfach 253
6431 Schwyz
Tel. 041 819 07 14
Fax 041 819 07 06
zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Nachmittag infolge Trauungen geschlossen