Haupinhalt

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz

Im Rahmen der Gesundheitsverordnung ist die Gemeinde zuständig für den Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige. Sie hat ein entsprechendes Angebot sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat mittels einer Leistungsvereinbarung das Schweizerische Rote Kreuz, Kanton Schwyz, damit beauftragt.

Das SRK Kanton Schwyz bietet auch weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel Kinderbetreuung zu Hause oder Fahrdienste.

Kontakt

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz
Schmiedgasse 1
6430 Schwyz
Tel. 041 811 75 74
info@srk-schwyz.ch

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