Haupinhalt

Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz ab August 2024 neu eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Kontakt

Betreuungsbeiträge
Sonneggstrasse 30b
6410 Goldau
Tel. 041 859 02 57
betreuungsbeitrag@arth.ch