Haupinhalt

Informationen

Datum
28. September 2014, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Turnhalle Zwygarten, Arth
Kontakt
Gemeindekanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Für eine öffentliche Krankenkasse

Abgelehnt
Beschreibung
Für weitere Informationen folgen Sie dem Link:

https://www.ch.ch/de/volksabstimmung-28-09-2014
Formulierung
Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 25,04 %
853
Nein-Stimmen 74,96 %
2'553
Leer
14
Stimmberechtigte
6'862
Stimmbeteiligung
49.83%
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes

Abgelehnt
Beschreibung
Für weitere Informationen folgend Sie dem Link:

Erläuterungen des Bundes
Formulierung
Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 31,34 %
1'064
Nein-Stimmen 68,66 %
2'331
Leer
24
Stimmberechtigte
6'862
Stimmbeteiligung
49.84
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonale Vorlagen

Teilrevision des Steuergesetzes

Angenommen
Beschreibung
Für weitere Informationen folgen Sie dem Link:

Erläuterungen des Kantons
Formulierung
Referendum, Teilrevision des Steuergesetzes

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,73 %
2'084
Nein-Stimmen 37,27 %
1'238
Leer
28
Ungültig
1
Stimmberechtigte
6'862
Stimmbeteiligung
48.83
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Kommunale Vorlagen

Teilzonenplan "Hintere Parkstrasse", Goldau

Angenommen
Beschreibung
Dem Gemeinderat ist die gelenkte und massvolle Entwicklung der Dorfschaften ein grosses Anliegen. Unsere Gemeinde soll weiterhin als attraktiver Wohnort und als belebte Zentrumsgemeinde erhalten bleiben. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, ist der Erhaltung der Ortsbilder der Dorfschaften bei zukünftigen Bautätigkeiten hinreichend Beachtung zu schenken. In der vorliegenden Teilzonenplanänderung wird – trotz des angestrebten Wachstums – der Standortattraktivität und insbesondere der Wohnqualität ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Liegenschaften in der „vorderen Parkstrasse“ sind im geltenden Zonenplan bereits der Kernzone zugeteilt. Die Gemeinde Arth beabsichtigt, die sich in der Wohnzone W4 und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen befindlichen Liegenschaften im Bereich der „Hinteren Parkstrasse“ ebenfalls in die Kernzone umzuzonen.

Dadurch kann zusätzlicher Wohn- und Gewerberaum innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets geschaffen werden. Weiter kann mit dieser Teilzonenplanänderung den Anliegen der haushälterischen Bodennutzung beziehungsweise der nach wie vor schweizweit kontinuierlich anhaltenden Ausdehnung der Siedlungsfläche entgegengewirkt werden.
Formulierung
Teilzonenplan "Hintere Parkstrasse", Goldau

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,54 %
1'838
Nein-Stimmen 43,46 %
1'413
Leer
64
Stimmberechtigte
6'790
Stimmbeteiligung
48.82
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Hintere-Parkstrasse.pdf (PDF, 3.77 MB) Download 0 Hintere-Parkstrasse.pdf

Teilzonenplan "Naberi", Arth

Abgelehnt
Beschreibung
Der Gemeinderat Arth plant die Neugestaltung des Seeufers auf der circa 400 Meter langen Teilstrecke im Abschnitt „Naberi“ bis „Brüezigen“ in Arth. Mit einer Aufschüttung von gebrochenem Gesteinsmaterial soll die Uferzone des Zugersees auf der gesamten Länge um circa 20 Meter verbreitert werden. Mit dieser Erweiterung steht in Zukunft der Öffentlichkeit ein bis 45 Meter breiter Uferstreifen als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Diese neue Landfläche von circa 8‘300 m2 soll mittel- bis langfristig zu einem öffentlichen, verkehrsfreien Park für Aufenthalts- und Erholungsfläche umgestaltet werden.
Die Sicherung von Arealflächen für öffentliche Nutzungen erfolgt im Rahmen der Teilzonenplanrevision mit dem Erlass der entsprechenden Bauzone „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen“ (ÖBA). Dieser Zonentyp dient insbesondere für bestehende und als Reserve für künftige, der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen und Anlagen. Mit dem vorliegenden Sachgeschäft werden lediglich die raumplanerischen Voraussetzungen beziehungsweise der Meilenstein für den allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Planungsstart zur Konkretisierung der vorhandenen Projektidee der Seeufergestaltung Arth geschaffen. Ohne den Erlass des vorliegenden Teilzonenplans kann das Projekt Seeufergestaltung Arth nicht weiter verfolgt werden.

Grundvoraussetzung für die Realisierung der Seeaufschüttung ist die Verfügbarkeit von Gesteinsschüttmaterial, welches im Zuge von grösseren Tunnelbauten im Einzugsgebiet des inneren Kantonsteils anfällt. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein solches Grossbauvorhaben ansteht, ist heute nicht bekannt. Die Stimmbürger müssten sich bei einem entsprechenden Projekt in jedem Fall nochmals dazu äussern.

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Attraktivität der Dorfschaft Arth mit guten Rahmenbedingungen nachhaltig zu steigern. Mit der Genehmigung des vorliegenden Teilzonenplans „Naberi“ kann der erste Schritt für die Realisierung der zukünftigen Seeufergestaltung in Arth umgesetzt werden.
Formulierung
Teilzonenplan "Naberi", Arth

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,05 %
1'364
Nein-Stimmen 57,95 %
1'880
Leer
68
Stimmberechtigte
6'790
Stimmbeteiligung
48.78
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Teilzonenplan-Naberi-Informationen.pdf (PDF, 792.87 kB) Download 0 Teilzonenplan-Naberi-Informationen.pdf

Verpflichtungskredit Rathausplatz

Abgelehnt
Beschreibung
Der sich im Eigentum der Gemeinde Arth befindliche Rathausplatz weist keinen normengerechten Ausbaustandard auf. Die Natursteinpflästerung hat sich im Rahmen der Alterung abgenutzt. Die im letzten Jahrzehnt geleisteten Investitionen für den baulichen Unterhalt des Rathausplatzes erlaubten jeweils lediglich noch provisorische und nicht langlebige Reparaturen. Die bestehende und heute im Mischsystem geführte Kanalisationsleitung entlang des Rathausplatzes muss altersbedingt ersetzt werden. Mit der geplanten Neuerstellung einer Meteorwasserleitung kann das heute verlangte Trennsystem realisiert werden. Weiter sind im Projekt neue Werkleitungen der Gemeindewerke Arth und eine neue Strassenentwässerung vorgesehen.

Aus den obgenannten Gründen ist beim Rathausplatz eine Totalsanierung geplant. Gleichzeitig ist beabsichtigt, den Fahrverkehr mit einem Einbahnverkehrsregime auf dieser Teilstrecke zu signalisieren. Entlang dem neuen, nordseitigen Trottoir werden fünf Längsparkfelder auf der Verkehrsfläche des Rathausplatzes angeordnet. Diese Parkfelder sollen in Zukunft gebührenpflichtig bewirtschaftet werden. Die vor dem Rathaus bestehenden Parkfelder werden aufgehoben. Als Ersatz werden die heute hinter dem Rathaus bestehenden Privatparkplätze zur gebührenpflichtigen Parkierung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Gemäss Grobkostenschätzung ist mit Aufwendungen von Fr. 630‘000.-- zu rechnen. Die finanziellen Mittel für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes werden im Budget 2015 berücksichtigt. Aufgrund der umfassenden Vorarbeiten durch die Planungskommission der Gemeinde Arth wird den Stimmberechtigten eine kostenoptimierte und den örtlichen Verhältnissen entsprechende Lösung zum Entscheid vorgelegt.
Formulierung
Verpflichtungskredit von Fr. 630'000.-- für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes Arth

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 28,10 %
928
Nein-Stimmen 71,90 %
2'375
Leer
28
Stimmberechtigte
6'790
Stimmbeteiligung
49.06
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Rathausplatz-Arth-Informationen.pdf (PDF, 504.48 kB) Download 0 Rathausplatz-Arth-Informationen.pdf
Name
Botschaften-28092014.pdf (PDF, 5 MB) Download 0 Botschaften-28092014.pdf