Haupinhalt
Abstimmung
Informationen
- Datum
- 25. November 2007
- Lokalität
- Parterre, Schulhaus Hofmatt, Arth
- Kontakt
- Gemeindekanzlei Arth
- Beschreibung
- Am 25. November gelangen keine eidgenössischen und auch keine kommunalen Vorlagen zur Abstimmung. Demgegenüber unterbreitet der Regierungsrat den Stimmberechtigten drei kantonale Vorlagen zum Entscheid.
Kantonale Vorlagen
Initiativbegehren „für weniger Bürokratie“
- Beschreibung
- Mit der Initiative „für weniger Bürokratie“ wird die Ergänzung der Kantonsverfassung mit einer Bestimmung verlangt, wonach alle staatlichen Ebenen im Kanton auf die besonderen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen Rücksicht zu nehmen hätten. Es seien einfache und rasche Verfahren zu fördern und es sei unter Wahrung der Wettbewerbsneutralität auf attraktive Standortbedingungen hinzuwirken. Regierungsrat und Kantonsrat sind mit der Grundidee der Initiative einverstanden. Sie wollen jedoch dieses Anliegen nicht auf Stufe Verfassung verankern. Der Kantonsrat hat dem Anliegen zwischenzeitlich mit einer Teilrevision seiner Geschäftsordnung im Wesentlichen entsprochen. Zusammen mit der Regierung empfiehlt er deshalb mit 62 zu 25 Stimmen, die Initiative abzulehnen.
Vorlagen
Vorlage
990
687
- Leer
- 12
- Ungültig
- 25
- Stimmbeteiligung
- 26.73 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Totalrevision des Gesetzes über die Prämienverbilligung
- Beschreibung
- Das Bundesrecht schreibt vor, dass die Prämien der Krankenversicherung für Personen „in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen“ durch die Kantone zu verbilligen sind. Mit dem geltenden Berechnungsmodell werden teils unerwünschte Wirkungen erzielt. Die vorgeschlagene Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetzes korrigiert dies. Dazu kommt die Umsetzung von Bundesrecht betreffend die Verbilligung der Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Ein transparentes Prämienverbilligungsmodell, die massvolle Berücksichtigung des Vermögens sowie die Verhinderung des Bezugs von ungerechtfertigten Leistungen sind weitere Revisionspunkte. Der Kantonsrat hat das Gesetz mit 89 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Zusammen mit dem Regierungsrat empfiehlt er, die Vorlage anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
1'457
225
- Leer
- 12
- Ungültig
- 25
- Stimmbeteiligung
- 26.80 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Änderung des Planungs- und Baugesetzes
- Beschreibung
- Das Planungs- und Baugesetz bleibt im Kerngehalt unverändert. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen werden insbesondere Grundlagen für eine koordinierte Standortförderung, für die Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie für die Harmonisierung von Baubegriffen und Messweisen geschaffen. Das Gesetz regelt neu auch die Planung zum Schutz vor Naturgefahren. Der Kantonsrat hat die Änderungen des Gesetzes mit 91 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Zusammen mit dem Regierungsrat empfiehlt er, die Vorlage anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
1'412
245
- Leer
- 22
- Ungültig
- 25
- Stimmbeteiligung
- 26.57 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -