Haupinhalt

Die Fürsorgebehörde bietet Hilfe suchenden Beratung, Betreuung und Unterstützung in finanziellen Notlagen:

  • Aufsicht über die öffentliche Sozialhilfe in der Gemeinde sowie Bezeichnung der Stelle, welche Sozialhilfe gewährt
  • Förderung und Koordination der öffentlichen und privaten Sozialhilfe auf Gemeindeebene
  • Gewährung der wirtschaftlichen Hilfe
  • Geltendmachung von familienrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungsansprüchen sowie von Rückerstattungsansprüchen
  • Aufsicht über die Leistungsverträge mit der Caritas, dem Verein Sozialdienst, der Spitex und anderen Institutionen

Kontakt

Fürsorgebehörde
Abteilung Gesellschaft, Sonneggstrasse 30b
6410 Goldau
Tel. 041 859 02 41
sozialdienst@arth.ch

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