Haupinhalt

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist in die Schweiz einladen?

Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen. Hier erhalten Sie die notwendigen Informationen dazu.

Informationen

Datum
1. Januar 2015
Herausgeber/-in
Einwohneramt Arth

Dokumente

Name
Verpflichtungserklaerung.pdf (PDF, 25.37 kB) Download 0 Verpflichtungserklaerung.pdf