Haupinhalt

Gesuch Ratenzahlung Staats- und Gemeindesteuern

Die Steuerämter der Bezirke und Gemeinden können bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen. Diese können Sie unter folgendem Link beantragen.

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