Haupinhalt

Einbürgerungsvoraussetzungen

Es wird unterschieden zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung. In einem ersten Schritt muss die gesuchstellende Person entscheiden, welche Einbürgerungsart für sie in Frage kommt:


a) Ehe mit einem Schweizer Bürger: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch


b) Personen der dritten Ausländergeneration: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch


c) Alle übrigen Personen: Ordentliche Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare nach vorgängiger Vereinbarung eines Termins beim Sekretariat der Einbürgerungsbehörde (Telefonnummer siehe oben)

Sämtliche Bedingungen und Kriterien erfahren Sie im unten stehenden Merkblatt.

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auch unter folgendem Link:
Staatssekretariat für Migration

Links zu den kantonalen Gesetzen (gelten für die ordentliche Einbürgerung):

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr

Standort

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