Haupinhalt
Steueramt
Das Steueramt Arth ist zuständig für:
- Rechnungstellung und Einzug der Kantons-, Bezirks-, Gemeinde- und Kirchensteuer sowie der Feuerwehrersatzabgabe (Feuerwehrsteuer)
Provisorische Steuerrechnung vom Juni
Jährlich wird die provisorische Steuerrechnung im Juni versandt. Sollten Sie eine Anpassung Ihrer provisorischen Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern wünschen, bitten wir Sie, uns das steuerbare Einkommen sowie steuerbare Vermögen schriftlich mitzuteilen, damit wir Ihnen eine angepasste Rechnung zustellen können (Angabe Ihres kompletten Namens, Adresse, Geburtsdatum sowie PID-Nr. vorausgesetzt - steueramt@arth.ch).
Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung
Die entsprechende Software kann im Internet heruntergeladen werden (siehe unten Online-Schalter).
Fristerstreckung
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung und der Beilagen kann auf Gesuch hin erstreckt werden, sofern diese nicht bereits abgelaufen ist. Fristerstreckungen können Sie bequem online beantragen. Den passenden Link finden Sie unter Online-Dienste oder auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung. Das Gesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, andernfalls kann auf das Gesuch gemäss Vollzugsverordnung zum Steuergesetz nicht eingetreten werden. Für die Gewährung von Fristerstreckungen für einzelne natürliche Personen sind die Gemeinden zuständig. Fristerstreckungen welche mehrere Steuererklärungen betreffen, werden von der Kantonalen Steuerverwaltung gewährt.
Zahlungsfristen
0.75% Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages bis zum 1. Juli des laufenden Jahres.
- Rate bis zum 31. Oktober
- Rate bis zum 31. Dezember
- Rate bis zum 28. Februar im Folgejahr
Wird eine Rate nicht fristgerecht eingehalten, ist der gesamte Steuerbetrag per 31. Dezember fällig.
Verzugszins
Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgesetzt.
Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch für kleinere Raten einreichen.
Der Steuerfuss in der Gemeinde Arth beträgt: 120% einer Einheit
Gemeinde | 120% |
Kanton | 120% |
Bezirk | 40% |
Römisch-katholische Kirche Arth-Goldau | 28% |
Reformierte Kirche Arth-Goldau | 31% |
Die Höhe Ihrer Steuern können Sie berechnen mit dem Steuerkalkulator.
Feuerwehrersatzpflicht (Feuerwehrersatzabgabe)
Pflichtig ist man ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr. Die Ersatzabgaben betragen:
Grundtarif: Fr. 50.00, Maximumbetrag: Fr. 220.00
Zuschlag für steuerbares Einkommen:
von Franken | bis Franken | Zuschlag von Franken | Total |
0.00 | 10 000.00 | 0.00 | 50.00 |
10 001.00 | 15 000.00 | 25.00 | 75.00 |
15 001.00 | 20 000.00 | 40.00 | 90.00 |
20 001.00 | 25 000.00 | 55.00 | 105.00 |
25 001.00 | 30 000.00 | 65.00 | 115.00 |
30 001.00 | 35 000.00 | 90.00 | 140.00 |
35 001.00 | 40 000.00 | 110.00 | 160.00 |
40 001.00 | 45 000.00 | 130.00 | 180.00 |
45 001.00 | 50 000.00 | 150.00 | 200.00 |
50 001.00 | und mehr | 170.00 | 220.00 |
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
www.sz.ch/steuern
Kontakt
SteueramtGotthardstrasse 21
Postfach
6415 Arth
Tel. 041 859 02 15
Fax 041 859 02 88
steueramt@arth.ch
Öffnungszeiten
Bitte halten Sie Ihre PID-Nr. bereit. Bei Mailkontakt: Bitte PID-Nr., Geburtsdatum und Adresse erwähnen. |
Montag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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