Haupinhalt

Das Wappen des Hauptortes Arth ist gleichzeitig das Gemeindewappen.
Der Turm stellt einen der drei Arther-Letzitürme dar, die im Jahre 1806 abgerissen wurden. Die drei Blätter unter dem Wappen verdeutlichen das Ackerland.

Bereits im 14. Jahrhundert verwendeten die Arther ein eigenes Siegel für ihre Urkunden. So ist schon im Jahre 1354 im sogenannten Wegweisbrief (Teilungsurkunde der Unterallmeind) festgehalten, dass „wir diesen Brief öffentlich besiegelt mit unser Kilchhöri Eigen Siegel“. Dieses erste Siegel ist heute leider verschollen. Dagegen hängt es noch an einer Urkunde im Archiv von Altdorf. Das Siegelbild zeigt den Kirchenpatron von Arth, den Heiligen Georg zu Fuss mit Schild und Speer. Siegelbilder eignen sich jedoch nicht immer auch als Gemeindewappen. Die Gemeinde Arth hat wahrscheinlich im Jahre 1888 anlässlich des Schulhausbaus beim Wunsch nach einem Gemeindewappen vom Siegelbild des St. Georg Abstand genommen und eine heraldisch besser verwertbare Figur - den Letziturm - herangezogen. Seither ist der Letziturm das Wappenemblem der Gemeinde Arth. Im Jahre 1944 stellte der Regierungsrat des Kantons Schwyz Richtlinien für die „Feststellung und heraldische Bereinigung der Bezirks- und Gemeindewappen“ auf. Die abschliessende Bereinigung erfolgte im Jahre 1970. Aus verschiedenen Varianten wurde das abgebildete Wappen definitiv festgelegt. Die offizielle Beschreibung dazu lautet: „In Rot auf grünem Dreiberg ein silberner Zinnenturm“.
Wappen Arth