Haupinhalt

Abbruch Luxram-Gebäude beim Bahnhof Arth-Goldau – Beschwerdeführer blitzt vorerst beim Bundesgericht ab

21. Februar 2025

Kurz vor dem Jahreswechsel hat das Bundesgericht aufgrund einer Beschwerde eine superprovisorische Verfügung erlassen, dass der sofortige Abbruch des Luxram-Gebäudes zu unterlassen sei. Eine superprovisorische Verfügung ist eine dringende gerichtliche Anordnung, die erlassen wird, um unmittelbare und schwerwiegende Schäden zu verhindern, bevor eine ausführliche rechtliche Prüfung stattfinden kann.

Am 14. Februar 2025 hat nun das Bundesgericht verfügt, dass dieser Beschwerde nach näherer Prüfung doch keine aufschiebende Wirkung zukommt. Denn Grundeigentümer und Gemeinde konnten aufzeigen, dass die Bagger sowieso erst auffahren können, wenn das noch ausstehende Rückbau- und Entsorgungskonzept vorgelegt und die Baufreigabe erteilt wird.

Der Gemeinderat Arth rechnet damit, dass das Bundesgericht in absehbarer Zeit auch in der Sache abschliessend über die Rechtmässigkeit der Abbruchbewilligung entscheidet.

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:

Ruedi Beeler, Gemeindepräsident Arth, 041 855 29 16

 

Zukunft Arth-Goldau