Haupinhalt

Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Arth

5. Februar 2025

Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:

Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth

Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 7. Februar bis und mit 27. Februar 2025.

 

 

Name
Einbürgerungsgesuche 07.02.2025 (PDF, 156.45 kB) Download 0 Einbürgerungsgesuche 07.02.2025