Haupinhalt

Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Arth

11. Dezember 2024

Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:

Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth

Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 13. Dezember 2024 bis und mit 23. Januar 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).

 

 

Name
Einbürgerungsgesuche 13.12.2024 (PDF, 68.91 kB) Download 0 Einbürgerungsgesuche 13.12.2024