Haupinhalt
Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Arth
Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:
Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 13. Dezember 2024 bis und mit 23. Januar 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).
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Einbürgerungsgesuche 13.12.2024 (PDF, 68.91 kB) | Download | 0 | Einbürgerungsgesuche 13.12.2024 |