Haupinhalt
Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024
Die Botschaft mit den Informationen und Anträgen des Gemeinderates wird in diesen Tagen in die Haushaltungen der Gemeinde Arth verteilt. Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag 2025 (inkl. Gemeindewerke) und setzt den Steuerfuss fest. Des Weiteren sind zwei Sachgeschäfte zu beraten.
Der Gemeinderat präsentiert der Bevölkerung einen bedarfsorientierten Voranschlag 2025, welcher nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Tragbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erstellt wurde. Er weist bei einem vorgesehenen Gesamtaufwand von CHF 43'750'200.00 und einem Gesamtertrag von CHF 43'268'200.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 482'000.00 aus. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 6'245'000.00.
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2024 zeigt einen positiven Trend. Aufgrund höherer Steuereinnahmen und tieferen Ausgaben darf erwartet werden, dass das Ergebnis rund CHF 1'500'000.00 besser ausfällt als der budgetierte Ertragsüberschuss von CHF 540'000.00.
Der Voranschlag 2025 sieht einen Aufwandüberschuss von CHF 482'000.00 vor. Bereits eingerechnet ist die vorgeschlagene Senkung des Steuerfusses von 120% auf 110% einer Einheit. Die anhaltend gute Entwicklung der Steuereinnahmen, die Beiträge aus dem innerkantonalen Finanzausgleich sowie das vorhandene Eigenkapital lassen eine Anpassung des Steuerfusses zu. Mit der beantragten Anpassung um -10% einer Einheit werden die Mehreinnahmen aus den Beiträgen des Kantons wie in den Vorjahren grösstenteils als Steuersenkungen weitergegeben.
Die Aufwandseite zeigt, wie bereits im Jahr 2024, ein Wachstum von über 5% gegenüber Vorjahr. Neben der allgemeinen Teuerung müssen vor allem mit höheren Aufwänden für die Einführung von Kinderschutzmassnahmen und der Betreuungsgutscheine gemäss Vorgabe Kanton (CHF +549'500.00), das Asylwesen (CHF +459'200.00), die ambulante Krankenpflege (CHF +391'700.00) Sonderschulen (CHF +151'100.00) und höhere Kosten für das Defizit des öffentlichen Verkehrs gemäss Vorgabe Kanton (CHF +152'100.00) gerechnet werden.
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals:
Bestand Eigenkapital 01.01.2024 CHF 24'877'088.44
Ertragsüberschuss Hochrechnung 2024 CHF 2’040'000.00
Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2024 CHF 26'917'088.44
Aufwandüberschuss Voranschlag 2025 CHF -482'000.00
Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2025 CHF 26'435’088.44
(ohne Spezialfinanzierungen)
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss von 110% einer Einheit festzusetzen.
Das Elektrizitätswerk Arth (EW) erwartet für das Jahr 2025 gemäss Finanzbuchhaltung einen Ertragsüberschuss von CHF 1'316’400.00. Durch die wieder leicht sinkenden Kosten für die Energiebeschaffung sinken Aufwand und Ertrag. Der budgetierte Gewinn entspricht dem Vorjahr und ist auf die eingepreisten Verluste der Vorjahre zurück zu führen.
Die Betriebsbuchhaltung zeigt die Planung in den einzelnen Sparten des Elektrizitätswerks. Das Netzgeschäft weist auf Grund der hohen Investitionen und der damit verbundenen Abschreibungen einen Verlust von CHF 116’800.00 aus. Das Energiegeschäft erwartet einen positiven Erfolg von CHF 745’050.00. Dieses Ergebnis stammt aus den eingepreisten Deckungsdifferenzen (Verluste aus den Vorjahren), welche gemäss Weisung der ElCom über drei Jahren abgebaut werden müssen.
Für das kommende Jahr wird bei der Installation/Laden ein Aufwandüberschuss von CHF 61’900.00 erwartet. Bei den Immobilien wird mit CHF 95’100.00 ein positives Ergebnis erwartet. Der Bereich Dritte enthält die Tätigkeiten in den Netzdienstleistungen, sowie in den Verrechnungsdienstleistungen für die Zusammenschlüsse zum Endverbrauch (ZEV) sowie dem Kommunikations-Netz. Hier wird ein Gewinn von CHF 93’750.00 erwartet. Die Netto-Investitionen für das Jahr 2025 belaufen sich auf Total CHF 1'590’000.00.
Das Wasserwerk Arth (WW) rechnet für das Jahr 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 177’900.00. Die Investitionen in das Wasser-Leitungsnetz und Pumpwerke belaufen sich auf CHF 1'235'000.00. Budgetiert werden Anschlussgebühren in der Höhe von CHF 150'000.00. Die Finanzierung des geplanten Finanzierungsfehlbetrages kann nicht mehr mit eigenen Mitteln sichergestellt werden.
Die neuen Investitionen und die damit verbundenen Abschreibungen, sowie die gestiegenen Verwaltungskosten führen zu diesem Aufwandüberschuss. Entsprechend muss auf 2025 der Preis für das Frischwasser angehoben werden. Die Kompetenz für die Anpassung des Preises liegt nach der Anhörung des Preisüberwachers, beim Gemeinderat. Eine Anpassung um 35 Rp./m3 wurde im Budget berücksichtigt.
Teilnutzungsplanung "Chräbelstrasse, Goldau"
Die Chräbelstrasse befindet sich im Abschnitt von deren Einmündung in die Gotthardstrasse bis zur Talstation der Luftseilbahn "Kräbel - Rigi-Scheidegg" in Goldau im Eigentum der Flurgenossenschaft "Chräbelstrasse Goldau". Diese Flurstrasse gewährt auf der Teilstrecke innerhalb der Bauzone des Gewerbegebiets "Chräbelstrasse" (250 Meter lange Teilstrecke ab deren Einmündung in die Gotthardstrasse bis zur Zonengrenze der Gewerbe-/Landwirtschaftszone im Bereich der Parzellen KTN 3590 und KTN 1739) die verkehrstechnische Erschliessung zum übergeordneten Strassennetz. Der Ausbaustandard der Chräbelstrasse innerhalb des Bauzonengebiets entspricht heute nicht mehr den Ansprüchen an eine technisch hinreichende Erschliessung. Um den bestehenden Nutzungen gerecht zu werden und um eine verbesserte Ausgangslage für künftige Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Ausbau der Chräbelstrasse auf der Teilstrecke des Gewerbezonengebiets notwendig. Der Handlungsbedarf ergibt sich auch aus dem Beschwerdeentscheid des Regierungsrats Kanton Schwyz vom 19. November 2013 (RRB Nr. 1085/2013). Der Regierungsrat bemängelte namentlich das fehlende Trottoir, welches als erforderlich qualifiziert wurde. Mit der vorliegenden Teilnutzungsplanung "Chräbelstrasse, Goldau" soll die nutzungsplanerische Grundlage für den Ausbau der 250 Meter langen Teilstrecke der Chräbelstrasse und die Erstellung des erforderlichen Trottoirs geschaffen werden.
Kauf der Privatparzelle KTN 572, Oberarth
Die Parzelle KTN 572 in Eigentum von Fidel Schorno, Bergstrasse 38, Oberarth, im Bereich der Schulhäuser "Bifang" und "Stegweidli" in Oberarth wird von angrenzenden Bauparzellen im Eigentum der Gemeinde Arth und des Bezirkes Schwyz umschlossen. Aufgrund dieser Lage ist der Erwerb der heute unbebauten Privatparzelle für die Gemeinde Arth im Sinne der Landsicherung für die Zukunft sehr wichtig und interessant. Der private Eigentümer hat sich bereit erklärt, die Parzelle KTN 572 an die Gemeinde Arth zu verkaufen. Voraussetzung für das Kaufgeschäft ist die Zustimmung der Stimmberechtigten zum Sachgeschäft an der Gemeindeversammlung beziehungsweise an der Urnenabstimmung.
Mit dem Erwerb der Privatparzelle KTN 572 ist der geplante Ausbau des bestehenden Tramwegs auf die zweckmässige Ausbaubreite für die Agglomerationsradroute auf der Teilstrecke Oberarth - Goldau sichergestellt. Zudem sichert sich die Gemeinde Arth mit dem Erwerb der Parzelle KTN 572 eine Landreserve. Diese ermöglicht der Gemeinde Arth künftige bauliche Erweiterungen bei den Gebäuden und Aussenanlagen von Feuerwehr, Werkhof und Sammelstelle vorzunehmen.