Haupinhalt

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Der Gemeinderat besteht aus neun Mitgliedern. Er ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde (Exekutive). Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Ressort) zuständig. Alle Mitglieder üben ihre Aufgaben nebenamtlich aus.

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