Haupinhalt
Sozialdienst
Der Sozialdienst steht für Menschen offen, die in einer persönlichen, familiären, sozialen oder finanziellen Problemsituation Hilfe brauchen. Die Fachperson unterstützen Ratsuchende, sich innerhalb der Vielfalt der Institutionen, Richtlinien und sozialen Unterstützungsmöglichkeiten zurechtzufinden und weisen sie entsprechend weiter (Triage). Die Sozialberatung bietet so Unterstützung bei der Bewältigung von anspruchsvollen Lebenslagen.
Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe besteht, wenn eine Person sich nicht selbst helfen kann, und auch von Dritten keine oder nicht rechtzeitig Hilfe erhält. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozialhilfe. Die wirtschaftliche Sozialhilfe soll nur Personen ausbezahlt werden, welche einen entsprechenden Nachweis erbringen können. für die Wirtschaftliche Sozialhilfe ist im Kanton Schwyz die Fürsorgebehörde zuständig.
Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Termine nach Vereinbarung (041 859 02 40).
Kontakt
SozialdienstAbteilung Gesellschaft, Sonneggstrasse 30b
6410 Goldau
Tel. 041 859 02 40
sozialdienst@arth.ch
Öffnungszeiten
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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