Haupinhalt

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der Ausgleichskasse des Kantons Schwyz. Sie bietet folgende Dienstleistungen an:
  • Erteilung von Auskünften
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Formularen

Der Online-Schalter (ganz unten) führt Sie zu folgenden Bereichen:

Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV
Erfassung von Selbstständigerwerbenden, Arbeitgebern, Nichterwerbstätigen.

Renten AHV/IV
Rentenanmeldungen AHV + IV (AHV ca. ¼ Jahr vor Rentenberechtigung), Hinterlassenenrenten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel.

Ergänzungsleistungen
Wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit den übrigen Mitteln den Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Familienzulagen
Bezug von Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstägige und Landwirtschaft.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die Auszahlung erfolgt immer direkt an die Krankenkasse. Diese bringt die Verbilligung dann bei der monatlichen Prämienrechnung in Abzug. Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung ist der 30. September (Link siehe Online-Schalter unten).

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Rathausplatz 6
Postfach
6415 Arth 

Tel. 041 859 02 13
Fax 041 859 02 96
ahv-zweigstelle@arth.ch

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr

Standort

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