Zweijahreskindergarten
In der Gemeinde Arth wird der Zweijahreskindergarten angeboten. Dieser beinhaltet den freiwilligen Kindergarten im ersten und den obligatorischen Kindergarten im zweiten Jahr.
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Auf der Grundlage der Volksschulverordnung des Kantons Schwyz (VSV) sind die Schulträger verpflichtet, den obligatorischen Kindergarten zu führen. Mit Erfüllung des 5. Altersjahres (Stichtag neu 31. Mai) werden die Kinder kindergartenpflichtig. Kinder mit erfülltem 4. Altersjahr (Stichtag neu 31. Mai) sind berechtigt ein freiwilliges Kindergartenjahr zu absolvieren. Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder den Unterricht während 16 Lektionen/Woche, im obligatorischen Kindergarten sind 24 Lektionen Pflicht.
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Einschulungsmglichkeiten_2023-24.docx (318.0 kB) |
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