Betreibungsbegehren
Der elektronische Betreibungsschalter wurde vom Bundesamt für Justiz eingerichtet. Sie können das Betreibungsbegehren online erfassen, ausdrucken, unterschreiben und alsdann dem zuständigen Betreibungsamt zukommen lassen.
Aktionen
Zuständige Instanz: Betreibungsamt Zuständige Oberinstanz: Finanzen
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