https://www.arth.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=28803
17.08.2024 23:13:38
Beim Einwohneramt können letztwillige Verfügungen hinterlegt werden (Testamente, Ehe- und Erbverträge). Bei Eintritt des Todesfalls werden sie direkt der zuständigen Erbschaftskanzlei übermittelt.
Eine telefonische Voranmeldung zur Hinterlegung ist erwünscht: 041 859 02 12
Preis: Fr. 40.00
Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht auf dem Einwohneramt oder der Gemeinde hinterlegt werden. |
Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz
Per 1. Juni 2022 wurde der Bereich Erbschaftswesen der Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz übertragen. Die Kontaktdaten sowie die Adresse der Erbschaftskanzlei finden Sie im folgenden Link:
Kontakt Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz
zur Übersicht |