https://www.arth.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=5680
06.10.2024 15:29:44
Telefon: | 079 445 12 91 / 041 855 31 30 |
E-Mail: | e-vermittleramt@arth.ch |
Der Vermittler, auch Friedensrichter genannt, wird jeweils vom Stimmvolk einer Gemeinde für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er ist zuständig für:
Wer ein Schlichtungsgesuch (früher Sühnegesuch) einleiten will, hat es beim zuständigen Vermittleramt mit den entsprechenden Angaben über die Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitgegenstand einzureichen. Die Schlichtungsbehörde lädt die Parteien zur Vermittlung vor. Die Parteien müssen persönlich erscheinen. Sie können sich durch einen Anwalt oder einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Der Vermittler hat primär die Aufgabe,
Wird keine Einigung erzielt:
Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an Stelle des Schlichtungsverfahrens treten.
Die Verhandlungen finden üblicherweise im Rathaus Arth statt. Sie sind - mit Ausnahme bestimmter, gesetzlich geregelter Fälle - kostenpflichtig.
Vermittler-Stellvertreter:
Jürg Kraft, Arth
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.svfv.ch und www.vermittler-sz.ch
Personen | ||
Leitung | Funktion | Telefon |
Beutler, Ruedi | Vermittler/Friedensrichter | 079 445 12 91 |
Name | Funktion | Telefon |
Kraft, Jürg | Vermittler-Stellvertreter | 079 335 44 03 |
Name | Laden |
---|---|
Schlichtungsgesuch bei Forderungen | (pdf, 518.6 kB) |
Schlichtungsgesuch für Arbeitnehmer (Vermittlungsgesuch) | (pdf, 72.0 kB) |
zur Übersicht |