https://www.arth.ch/de/politik/abstimmungsresultate/politrechtevorlagen/?action=showobject&object_id=90296
06.10.2024 19:21:15
11.03.2012 | |
Gemeinde | |
Zonenplan-tramweg.pdf (pdf, 197.4 kB) | |
Beschreibung | |
Das Fabrikareal in Oberarth zwischen Tramweg und Schöntalweg soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Arth in der Gewerbezone G und in der Wohn- und Gewerbezone WG4 liegenden Liegenschaften sollen neu als WG3 mit Gestaltungsplanpflicht in den Zonenplan aufgenommen werden. Der gesamte Umzonungsperimeter umfasst eine Fläche von rund 16'000 m2. Die C. Schmid AG (früher Tochtergesellschaft der Föry Transport AG) nutzt die Liegenschaft als Logistik- und Transportbetrieb. Die Umnutzung wird im Hinblick auf die veränderte Geschäftsausrichtung und die Verminderung des Lärmkonflikts zwischen der umliegenden Wohnnutzung und dem Gewerbe angestrebt. Auf den Lastwagenterminal soll verzichtet werden. Die Gesuchstellerin hat ihre Ziele so formuliert, dass
Aufgrund der heutigen Bau- und Zonenplanstrukturen in der Dorfschaft Oberarth wird die Aufnahme der vorerwähnten Grundstücke der C. Schmid AG in die Zone WG3 mit den dazugehörenden Bauvorschriften als sinnvoll erachtet. Das ganze Areal bekommt mit der Umzonung klare Strukturen. Oberarth als Ort und seine Bevölkerung sowie die Nachbarparzellen der C. Schmid AG können von den Vorteilen profitieren. Mit der Gestaltungsplanpflicht ergibt sich eine bessere städtebauliche sowie architektonische Gestaltung, eine rationellere Nutzung des Baulandes und die Möglichkeit der verdichteten Bauweise. Das für die Beurteilung zuständige Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz hat im Mai 2011 zum Ausdruck gebracht, dass zur geplanten Änderung des Zonenplanes im Grundsatz keine Einwände erhoben werden. Am 1. Juli 2011 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der Teilzonenplan Tramweg/Fabrikareal Oberarth wurde im Sommer 2011 öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind keine eingegangen. Nach Auffassung des Gemeinderates Arth entspricht der Teilzonenplan Tramweg/Fabrikareal Oberarth mit Gestaltungsplanpflicht einem raumplanerischen Bedürfnis. Er ersucht die Stimmbürger, dem Antrag positiv gegenüberzustehen. |
Stimmberechtigte | 6'703 | |||
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Stimmbeteiligung | 50.4 % | |||
Vorlage | Ja-Stimmen | 1'924 | 58.16% | |
Nein-Stimmen | 1'384 | 41.84% | ||
Leer | 67 | |||
Ungültig | 2 |
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