Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bezweckt die Stärkung der föderativen Strukturen und eine grössere Wirksamkeit des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Volk und Stände haben am 28. November 2004 die Verfassungsgrundlage dazu angenommen. Die neue Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen bedingt auch eine umfangreiche Anpassung kantonalen Rechts. Kantonsrat und Regierungsrat unterbreiten den Stimmberechtigten dazu einen Mantelerlass, der die erforderlichen Gesetzesänderungen und Verordnungsanpassungen mit obligatorischem Referendum zusammenfasst. |