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Neuigkeiten

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Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Arth

Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:

Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth

Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 21. Juni bis und mit
11. Juli 2024.

 

 


Schweizer Pass
 

Dokument Einbürgerungsgesuche 21.06.2024 (pdf, 159.8 kB)


Datum der Neuigkeit 19. Juni 2024