https://www.arth.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=2170648
12.07.2024 12:30:54
Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:
Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 21. Juni bis und mit
11. Juli 2024.
Dokument Einbürgerungsgesuche 21.06.2024 (pdf, 159.8 kB)
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