Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde ArthDie Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt. Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an: Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG). Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 4. Oktober bis und mit 24. Oktober 2024.
Dokument Einbürgerungsgesuche 04.10.2024 (pdf, 71.5 kB) Datum der Neuigkeit 2. Okt. 2024
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