Haupinhalt
Vermittleramt (Friedensrichteramt)
Schlichten statt richten!
Wann sind Schlichtungsverhandlungen notwendig:
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Streitigkeiten
- Nachbarschaftliche Streitigkeiten
- Zivilrechtliche Streitigkeiten
- Allgemeine Forderungen
Der Vermittler hat primär die Aufgabe, die Parteien zu versöhnen und diese von unnützen oder offensichtlichen aussichtslosen Klagen abzuhalten. Kommt es zu keiner Einigung, stellt der Vermittler die Klagebewilligung aus. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis und mit CHF 2'000.00 kann der Vermittler auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Bei einem Streitwert bis und mit CHF 10'000.00 kann der Vermittler einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Das Schlichtungsverfahren ist – ausser bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 – kostenpflichtig.
Die Verhandlungen finden üblicherweise im Rathaus Arth statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.svfv.ch und www.vermittler-sz.ch.
Schlichtungsgesuche sind zu richten an:
Vermittleramt Arth
Postfach
6410 Goldau
Kontakt
Vermittleramt (Friedensrichteramt)Postfach
6410 Goldau
079 445 12 91 / 041 855 31 30
e-vermittleramt@arth.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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