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Ausserordentliche Gemeindeversammlung findet statt

16. Juli 2025

Aufgrund dringlicher Geschäfte hat der Gemeinderat entschieden, dass am Freitag, 5. September 2025, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung stattfinden wird. Die Botschaft wird bis spätestens 25. August 2025 allen Haushaltungen zugestellt. Es werden folgende zwei Geschäfte behandelt:

 

Neubau Schulanlage Oberarth, Ausgabenbewilligung von CHF 1'500'000.00 für die Projektierungsarbeiten

Seit einigen Jahren verzeichnet die Gemeinde Arth eine stetig steigende Anzahl Schülerinnen und Schüler. In den letzten zehn Jahren ist ihre Anzahl um über 15 % gestiegen. Im kommenden Schuljahr werden erstmals beinahe 1'000 Kinder an den Gemeindeschulen unterrichtet. Aktuell werden neun Klassen mehr geführt als vor zehn Jahren - und dies in denselben Schulanlagen, die nun an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Die Entwicklung der Schülerzahlen zeigt, dass ein zusätzlicher Schulstandort in Oberarth sinnvoll wäre - auch, weil sich dadurch die Schulwege für die Oberarther Schulkinder verkürzen würden. Zudem bringt ein solcher zusätzliche Schulstandort erhöhte Flexibilität für die Organisation des Schulbetriebs.

Im Spickel zwischen dem Mühlemoosweg und dem Tramweg konnte eine ideale, verfügbare Landparzelle für das Vorhaben gefunden werden. Die Kindergarten-Liegenschaft KTN 507 ist im Eigentum der Gemeinde Arth. Die benachbarte Parzelle KTN 1311 würde von der Grundeigentümerin, der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Arth-Goldau, im Baurecht der Gemeinde Arth zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss eines Vorvertrags zu einem Baurechtsvertrag des Notariat, Grundbuch- und Konkursamts Goldau wurde bereits unter den Parteien eine unwiderrufliche Absichtserklärung zwischen der Grundeigentümerschaft der Parzelle KTN 1311 und der Gemeinde Arth bekundet. Vereint bieten diese beiden Parzellen eine Bauliegenschaft von insgesamt 1'867 m2. Gemäss den aktuellen Studien kann darauf eine Schulanlage für neun Schulklassen, einem Kindergarten, allen notwendigen Zusatzräumlichkeiten sowie auch Raum für die immer wichtiger werdende schulergänzende Betreuung realisiert werden. Die Liegenschaft bietet nicht nur Raum für den Schulbau, sondern auch Platz für Pausenflächen. Zusätzlich steht der benachbarte, gemeindeeigene Sportplatz zur Verfügung, den die Schulkinder in den Pausen, zu Randzeiten oder bei schönem Wetter auch für den Turnunterricht nutzen können. Parkplätze für Lehrpersonen und Besucher stehen im angrenzenden, derzeit nur schwach frequentierten, öffentlichen Parkplatz zur Verfügung.

Über das Sachgeschäft hinsichtlich Erteilung eines Baurechts für den Betrieb von Schulpavillons durch die Gemeinde Arth auf der Kirchgemeindeparzelle "Mühlemoosweg 3" (KTN 1311) wird an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Arth-Goldau vom Donnerstag, 21. August 2025, 19.00 Uhr, Kirchgemeindehaus, (im grossen Saal OG), Türliweg 8, Oberarth, abgestimmt. Die Zustimmung der Kirchgemeindeversammlung bildet die Grundlage für die Behandlung dieses Sachgeschäfts.

 

Neubau Tiefgarage und Neugestaltung der Arealflächen der Hofmatt, Arth, Ausgabenbewilligung von CHF 600'000.00 für die Projektierungsarbeiten

Die Dorfschaft Arth bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten an, welche einen grossen Zulauf von Bewohnern der Gemeinde und von auswärtigen Besuchern bewirken. In den Sommermonaten sind die Minigolfanlage, die öffentlich zugänglichen Seeanlagen und das Seebad Arth beliebte Treffpunkte. Auch mit der Umgestaltung des Rathausplatzes als "Begegnungszone" konnte die Aufenthaltsqualität auf den Aussenflächen der Restaurants gesteigert und der Zugang zu den Verkaufsgeschäften verbessert werden. In den Wintermonaten wird die Dorfschaft durch die verschiedenen Anlässe des Theaters Arth von einer Vielzahl von Besuchern bereist. Der Besucherandrang hat jedoch auch seine Schattenseiten. Insbesondere die Parkplatzsituation im Dorfkern Arth stellt vermehrt eine zunehmende Herausforderung dar. Die zur Verfügung stehenden Parkfelder auf den öffentlichen Parkplätzen gelangen immer mehr während den Tageszeiten als auch abends an die Kapazitätsgrenzen. Damit haben die Dorfbesucher, Berufstätige, Anwohner und Kirchengänger es erschwert, zu gewissen Zeiten noch freistehende Parkfelder zu finden.

An der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Arth der Ausgabenbewilligung für die Projektierung der "Seeuferaufwertung Arth" zugestimmt. Als Grundlage für dieses Vorhaben dient ein Zukunftsbild, in welchem unter anderem die momentan im Nahbereich des Zugersees befindlichen Parkierungsflächen für Motorfahrzeuge zugunsten der öffentlichen Personennutzung rückgebaut werden sollen. Als Ersatz für die drei Parkplätze "Verkehrsknoten Naberi", "Theater Arth" und "Brüezigen" mit insgesamt 51 Parkfeldern war eine oberirdische und temporär zu erstellende Parkierungsfläche für Motorfahrzeuge mit der gleichen Anzahl Parkfelder auf der Gemeindeparzelle KTN 293 bei der bestehenden Minigolfanlage vorgesehen. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen zeigte sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt, dass die Verlegung der bestehenden Minigolf-Anlage an einen anderweitigen Standort von der Bevölkerung hinterfragt wird und deshalb hierfür Alternativvorschläge zu erarbeiten sind. Mit der geplanten Aufhebung der drei Parkplätze "Verkehrsknoten Naberi", "Theater Arth" und "Brüezigen" sowie mit dem durch den Neubau der Tiefgarage Hofmatt rückzubauenden Parkplatz "Hofmatt" werden insgesamt 96 oberirdische Parkfelder wegfallen.

Auf Stufe Machbarkeit liegt als Bestvariante ein Konzeptvorschlag für eine eingeschossige Tiefgarage mit circa 170 öffentlich zugänglichen Parkfeldern, zwei Behinderten- und sechs Kiss & Ride-Parkplätzen vor. Damit könnte die Parkplatzsituation in Arth massiv verbessert und gleichzeitig das Ortsbild der Hofmatt aufgewertet werden. Die Zufahrt der Tiefgarage soll über eine gemeinsame Ein-/Ausfahrt erfolgen, dies ab dem Schulweg und möglichst naheliegend zum Einmündungsbereich des Schulwegs in die Gotthardstrasse. Für die Bewirtschaftung der Parkplätze wird eine Schrankenanlage mit Ticketautomaten vorgesehen. Die Tiefgarage soll 24 Stunden geöffnet sein. Die Personenzugänge zum Rathausplatz und Hofmatt sind über hinreichend breite und übersichtliche Treppen vorgesehen. Weiter sollen für eine barrierefreie Erschliessung die Fussgängerzugänge mit Personenliften ausgestaltet werden. Mit der Ausgabenbewilligung sollen die Parameter vertiefter abgeklärt und ein Bauprojekt erarbeitet werden.

 

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Einladung Gemeindeversammlung (PDF, 228.59 kB) Download 0 Einladung Gemeindeversammlung