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Groberschliessung für Bahnhof Süd-Areale in Goldau einen Schritt weiter – Verwaltungsbeschwerde gegen Rodung klar abgewiesen
Wie der Gemeinderat Arth vergangenes Jahr mehrfach informierte, musste das Auflageverfahren des Teilnutzungsplans und des Rodungsgesuchs «Schuttweg / Campus» wegen eines fehlerhaften Lärmgutachtens wiederholt werden. Die Groberschliessung via Schuttweg ermöglicht die Entwicklung der Bahnhof Süd-Areale und die Erweiterung der kantonalen Schulen.
Gegen die Änderungen des Teilnutzungsplans sind nach der erneuten Auflage keine Einsprachen eingegangen. Hingegen wurde gegen das Rodungsgesuch Beschwerde erhoben, dies mit der Begründung, das von einem namhaften Gutachter neu erstellte Lärmgutachten sei nicht seriös. Das zuständige kantonale Amt für Wald & Natur erachtete diese Begründung als haltlos und wies die Einsprache im August 2024 vollumfänglich ab. Dagegen hat die Schumett Immobilen AG im September 2024 beim Regierungsrat wiederum Verwaltungsbeschwerde erhoben. Der Regierungsrat hat nun am 1. Juli 2025 diese Verwaltungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Das Lärmgutachten sei fachlich völlig korrekt. Weder für den Beschwerdeführer noch für andere Anstösser entstehen übermässige Lärmbelastungen.
Die Beschwerdeführerin kann innert 20 Tagen noch kostenpflichtig Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Der Gemeinderat hofft jedoch, dass er die Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd und Teilnutzungsplanänderung Schuttweg (inkl. Ausgabenbewilligung für den Bau) spätestens Ende 2025 der Gemeindeversammlung und Anfang 2026 der Urnenabstimmung unterbreiten kann.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
- Ruedi Beeler, Gemeindepräsident Arth 041 855 29 16
- Prof. Andreas Schneider, Standortentwickler 079 400 31 20
Zukunft Arth-Goldau» – Raum für Entwicklung
Unter "Zukunft Arth-Goldau" verfolgt die Gemeinde Arth seit 2016 das Ziel, das Gebiet rund um den NEAT-Bahnhof Arth-Goldau zu entwickeln und diesen verkehrstechnisch bestgelegenen Entwicklungsschwerpunkt im inneren Kantonsteil aufzuwerten.
Die 2017 beschlossene Entwicklungsstrategie verfolgt dabei fünf Stossrichtungen: Die erste Stossrichtung, die Neugestaltung des Bahnhofplatzes als repräsentativer Empfangsort, ist bereits realisiert (Eröffnung September 2021). Mit der zweiten Stossrichtung sollen auf der Bahnhofsüdseite hochwertige Arbeitsplätze, attraktive Tourismusnutzungen und urbane Wohnformen angesiedelt werden. Drittens soll die neue Groberschliessung «Schuttweg» zum Autobahnanschluss Goldau hin realisiert werden, damit der motorisierte Individualverkehr das Oberdorf nicht belastet und das Fuss- und Velowegnetz verbessert werden kann. Viertens soll die Siedlungsverdichtung der zentral gelegenen Wohnquartiere Ober- und Hinterdorf so begleitet werden, dass sie auch künftig eine gute Wohn- und Freiraumqualität aufweisen. Diese vierte Stossrichtung wurde vom Gemeinderat jedoch noch nicht aktiv angegangen. Quasi als fünfte Stossrichtung will zudem der Kanton die Kapazitäten des Berufsbildungszentrums und pädagogischer Hochschule längerfristig um gut 50% vergrössern.
Die Teilnutzungsplanung und die Rodungsbewilligung «Schuttweg / Campus» schaffen die Grundlage, um in weiteren Planungs- und Projektierungsschritten die Stossrichtungen 2 (Arealentwicklungen Bahnhof Süd, 1. Etappe), 3 (neue Groberschliessung Schuttweg) und 5 (Masterplan Campus BBZG/PHSZ) zu realisieren.
Die Teilzonenplanänderung «Bahnhof Süd» wäre seit Anfang 2023 bereit für die Beschlussfassung und Genehmigung durch das Stimmvolk der Gemeinde Arth. Damit für die Stossrichtung 2 (Arealentwicklungen Bahnhof Süd, 1. Etappe) eine hinreichende Erschliessung gewährleistet ist, muss das allerdings koordiniert mit der Teilnutzungsplanung und Rodungsbewilligung «Schuttweg / Campus» erfolgen (konkret mit Stossrichtung 3, neue Groberschliessung Schuttweg).